Dienstbarkeit

Im deutschen Sachenrecht werden verschiedene Dienstbarkeiten unterschieden: Nießbrauch: ist ein unveräußerliches und absolutes Recht, welches die Nutzung einer Sache oder eines Rechts erlaubt im Bereich eines eventuell bebauten Grundstücks, bedeutet dies ein lebenslanges Recht das … [Weiterlesen ...]