Im deutschen Sachenrecht werden verschiedene Dienstbarkeiten unterschieden: Nießbrauch: ist ein unveräußerliches und absolutes Recht, welches die Nutzung einer Sache oder eines Rechts erlaubt im Bereich eines eventuell bebauten Grundstücks, bedeutet dies ein lebenslanges Recht das … [Weiterlesen ...]
Dienstbarkeit
25. Februar 2012 von dm
Kategorie: Glossar Stichworte: Dienstbarkeit, Dienstbarkeit Grundstück, Dienstbarkeit Lexikon, Nießbrauch, Grunddienstbarkeit