Erschließung

Die Erschließung (auch Aufschließung) umfasst alle baulichen und rechtlichen Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines oder mehrerer Grundstücke. Dies umfasst bauliche Maßnahmen, wie z.B. den Anschluss an das Straßen- und Wegenetz und das Anschließen an das Ver- und Entsorgungsnetz (Wasser, Abwasser, … [Weiterlesen ...]