Grundschuld

Im deutschen Sachenrecht leitet sich aus der Grundschuld ein dingliches Recht ab, d.h. aus einem Grundstück oder grundstücksgleichem Recht lässt sich die Zahlung eines Geldbetrages fordern. Die Grundschuld dient der finanziellen Absicherung einer Finanzierung und dient der Haftung gegenüber dem aus der Schuld Berechtigtem.

Es bietet sich an eine Grundschuld nach Ende der Finanzierung nicht zu löschen, da dies mit erheblichen Kosten verbunden ist und bei Bedarf erneut genutzt werden kann.

 

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