Grunderwerbssteuer

Es handelt sich hierbei um eine Steuer die erhoben wird, sobald ein bebautes oder unbebautes Grundstück, ein Gebäude auf fremdem Grund oder eine Eigentumswohnung erworben wird. Der Steuersatz ist hierbei unterschiedlich in den Bundesländern, in Berlin werden z.Z. 6% erhoben, in Brandenburg sind es 5%.

In den meisten Fällen wird vertraglich vereinbart, dass die Steuer vom Erwerber zu erbringen ist. Prinzipiell wäre aber auch eine Begleichung der Steuerschuld durch den Veräußerer möglich.

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