Belastungsvollmacht

Die Belastungsvollmacht wird über den Kaufvertrag geregelt. Um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern, ermöglichen wir Ihnen über die Belastungsvollmacht, bevor Sie als Eigentümer der Immobilie beim Grundbuchamt eingetragen sind, ein Darlehen mit Ihrer Bank abzuschließen und hierfür Ihre zukünftige Immobilie als Absicherung zu nutzen.  Die Belastungsvollmacht wird auf eine individuell bestimmte Höhe begrenzt.

 

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