Gerichts- und Notarkosten

Für die Eintragung eines Eigentümerwechsels im Grundbuch bei einem Grundstücksverkauf fallen im Allgemeinen Kosten in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises an.
Die Notarkosten bewegen sich dabei ungefähr in Höhe von 1 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks.

 

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