Baufenster

Bei dem Baufenster handelt es sich um den Bereich auf Ihrem Grundstück, auf dem Sie Ihr Bauwerk errichten dürfen. Die Abstandsfläche Ihres Bauwerkes zu anderen Grundstücken beträgt dabei für gewöhnlich mindestens drei Meter oder 0,5 ha. Zur Nutzung des Grundstücks ergeben sich ggf. weitere Hinweise … [Weiterlesen ...]

Belastungsvollmacht

Die Belastungsvollmacht wird über den Kaufvertrag geregelt. Um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern, ermöglichen wir Ihnen über die Belastungsvollmacht, bevor Sie als Eigentümer der Immobilie beim Grundbuchamt eingetragen sind, ein Darlehen mit Ihrer Bank abzuschließen und hierfür Ihre zukünftige … [Weiterlesen ...]