Wegerecht

Unter bestimmten Umständen sind Wegerechte zu vereinbaren oder liegen schon vor. Meistens sind Wegerechte bei geteilten Grundstücken nötig, wenn einer der Eigentümer sein Grundstück nicht erreichen kann, ohne das Grundstück eines anderen zu benutzen. Gängig sind Wegerechte die das Befahren und Begehen auf einem bestimmten Teil des Grundstücks erlauben. Falls die Person die das Wegerecht hat, dieses alleine nutzt, ist Sie auch verantwortlich für die Räumung bei Schnee. Wenn, wie bei geteilten Grundstücken zumeist der Fall, weitere Parteien über ein Wegerecht verfügen, sind alle gemeinsam für das Grundstück bzw. den Weg verantwortlich.

 

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen?

Wir kümmern uns für Sie! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns über 030 290 490 00 oder kontakt@spreeinsel-gmbh.de. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Mehr in der Kategorie: Glossar (27 von 27 Artikeln)