Makleralleinauftrag

Ein Makleralleinauftrag liegt vor, falls der Verkäufer eines Grundstücks nur einem Makler den Auftrag erteilt, dieses zu veräußern. Ist auch dem Verkäufer/Eigentümer vertraglich untersagt, sein Objekt privat zu verkaufen, so spricht man von einem qualifizierten Alleinauftrag.
Diese Form der Regelung haben einige Vorteile für beide Parteien. Der Makler kann durch die Sicherheit alleiniger Anbieter zu sein, entsprechende Vorleistungen (z.B. Prospekte erstellen) beim Grundstücksverkauf erbringen. Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Makler sich entsprechend des Auftrages auch um die Vermarktung des Grundstücks kümmert. Hält er sich nicht an die Abmachung, macht er sich eventuell schadensersatzpflichtig.

 

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