Erschließung

Die Erschließung (auch Aufschließung) umfasst alle baulichen und rechtlichen Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines oder mehrerer Grundstücke.
Dies umfasst bauliche Maßnahmen, wie z.B. den Anschluss an das Straßen- und Wegenetz und das Anschließen an das Ver- und Entsorgungsnetz (Wasser, Abwasser, Strom)
Man unterscheidet dabei:

  1. Nicht erschlossen:
    • keine Erschließung vorhanden
  2. Teilerschlossen:
    • nicht alle Medien liegen an
  3. Vollerschlossen:
    • alle Medien liegen an
  4. Ortsüblich erschlossen:
    • es können einzelne Medien fehlen, Grundlage bildet der Zustand der Umgebung, d.h. wenn in der Umgebung keine Abwasserleitung liegt, wäre dies „ortsüblich“

Bei Grundstücken gilt hierbei normalerweise die Grundstücksgrenze.

 

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