Baufenster

Bei dem Baufenster handelt es sich um den Bereich auf Ihrem Grundstück, auf dem Sie Ihr Bauwerk errichten dürfen. Die Abstandsfläche Ihres Bauwerkes zu anderen Grundstücken beträgt dabei für gewöhnlich mindestens drei Meter oder 0,5 ha. Zur Nutzung des Grundstücks ergeben sich ggf. weitere Hinweise aus der kommunalen Satzung.

 

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