Baufenster

Bei dem Baufenster handelt es sich um den Bereich auf Ihrem Grundstück, auf dem Sie Ihr Bauwerk errichten dürfen. Die Abstandsfläche Ihres Bauwerkes zu anderen Grundstücken beträgt dabei für gewöhnlich mindestens drei Meter oder 0,5 ha. Zur Nutzung des Grundstücks ergeben sich ggf. weitere Hinweise … [Weiterlesen ...]

Belastungsvollmacht

Die Belastungsvollmacht wird über den Kaufvertrag geregelt. Um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern, ermöglichen wir Ihnen über die Belastungsvollmacht, bevor Sie als Eigentümer der Immobilie beim Grundbuchamt eingetragen sind, ein Darlehen mit Ihrer Bank abzuschließen und hierfür Ihre zukünftige … [Weiterlesen ...]

Besitzübergang

Der Besitzübergang ist die Übertragung von Besitz, Nutzen und Lasten Ihrer Immobilie von der Eigentümerseite an Sie. Dieser Übergang wird individuell über den Kaufvertrag geregelt. Gemeinhin wird im Kaufvertrag bestimmt, dass der Besitzübergang nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises … [Weiterlesen ...]

GFZ (Geschossflächenzahl)

GFZ bedeutet Geschossflächenzahl. Über die GFZ wird die maximale Gesamtfläche aller Geschosse (= Geschossfläche) bestimmt. Bei einer GFZ von 0,4 und einem Grundstück von 500m² dürften demnach auf (500m² x 0,4 =) 200m² Geschossfläche errichtet werden.   Sie möchten Ihr Grundstück … [Weiterlesen ...]

Grundschuldbestellung

Bei einer Grundschuldbestellung handelt es sich um die dingliche Absicherung einer Kreditsumme (in diesem Fall Ihre Immobilie). Diese können als Hypothek oder Grundschuld bestellt werden und werden nach Abschluss beim Grundbuchamt vermerkt.   Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen? Wir … [Weiterlesen ...]

GRZ

Die GRZ ist die Grundflächenzahl. Diese definiert die maximal bebaubare Fläche auf Ihrem Grundstück als prozentuale Angabe. Bei einem Grundstück von 500m² Grundfläche und einer GRZ von 0,2 dürfen sie also 20% der 500m²  mit Ihrem Hauptgebäude bebauen. In diesem Fall dürften (500m x 0,2 =) 100m² mit … [Weiterlesen ...]